Ein Beurlaubungsgesuch ist immer schriftlich und rechtzeitig vor dem Anlass zu stellen. Für eine einzelne Schulstunde ist der schriftliche Antrag an die Fahrlehrerin /den Fachlehrer, für bis zu zwei Tage an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und für mehr als zwei Tage an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Schulferien unterliegen strengen Maßstäben und sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Antragsstellung ist auch über die Plattform “Schulmanager online” möglich. Hier kann der schriftliche Antrag dann direkt ausgedruckt werden. Eine Beurlaubung für einen längeren Zeitraum (z.B. für ein Schul(halb)jahr im Ausland) ist jedoch immer frühzeitig schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen, da in diesen Fällen oft noch Fragen zu klären und weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind. Ein zu kurzfristiger Antrag über den Schulmanager ist hier nicht ausreichend.