Ein Beurlaubungsgesuch ist immer schriftlich und rechtzeitig vor dem Anlass zu stellen. Für eine einzelne Schulstunde ist der Antrag an die Fahrlehrerin /den Fachlehrer, für bis zu zwei Tage an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und für mehr als zwei Tage an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Schulferien unterliegen strengen Maßstäben und sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.