Die Schülerinnen und Schüler sind an der Schule gesetzlich unfallversichert. Sollte sich ein Unfall im Unterricht oder auf dem Schulweg ereignen, so besteht die Pflicht, den Unfall umgehend der Schule mitzuteilen und im Sekretariat ein Formular zur Schilderung des Unfallhergangs ausfüllen.
Bei einem Unfall in der Schule versuchen wir zunächst die Eltern zu verständigen, um abzuklären, ob das Kind abgeholt werden kann. Wenn niemand erreicht wird oder ein privater Transport nicht ratsam ist, werden wir abhängig von der Schwere der Verletzung ggf. den Transport zum Arzt mit einem „Krankentaxi“ oder dem Krankenwagen veranlassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Unfallkasse.