Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden. Auch die WGV-Versicherung übernimmt keine Erstattung von Gegenständen, die nicht explizit zum Schulgebrauch bestimmt sind (Beispiele: Geldbeutel, Mobiltelefon).
Um Diebstähle zu verhindern, raten wir, Wertsachen nie unbeaufsichtigt in den Klassen- und Fachräumen zurückzulassen, sondern diese bei einem Wechsel des Unterrichtsraumes immer mitzunehmen! Im Sportunterricht werden Wertsachen in der Halle gesammelt aufbewahrt und sollten nie in den Umkleidekabinen zurückgelassen werden! Ein Diebstahl oder eine Sachbeschädigung ist umgehend dem Sekretariat zu melden.