Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
dem lang gehegten Wunsch vieler am Schulleben Beteiligten, die Mittagspause angemessen zu kürzen, um am Nachmittag früher den Unterricht beenden zu können, wurde nun Rechnung getragen: Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz haben am 10.12.18 und am 17.12.18 jeweils einstimmig beschlossen, die Unterrichtszeiten nach den Osterferien anzupassen (vgl. Tabelle).
Änderung der Unterrichtszeiten am Nachmittag am Erasmus-Widmann-Gymnasium:
Alt | Neu | |
Mittagspause | 12.50 – 14.05 Uhr | 12.50 – 13.50 Uhr |
7. – 8. Stunde | 14.05 – 15.35 Uhr | 13.50 – 15.20 Uhr |
9. – 10. Stunde | 15.45 – 17.15 Uhr | 15.30 – 17.00 Uhr |
Die „Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH“ hat unserer Schule mitgeteilt, dass man die Änderungen der Unterrichts-zeiten zum Anlass genommen hat, ab dem 29.04.19 die Fahrpläne der E-Wagen neu zu konzeptionieren, um sich an die Schülerbewegungen anpassen und ausrichten zu können.
Alle E-Wagen-Fahrpläne können unter www.stadtbus-sha.de eingesehen werden.
Klausurtermine in den „Konzertwochen“ und am ersten Schultag nach Ferienabschnitten:
Da in der Vergangenheit das Schreiben von Klausuren während den Probephasen in den Konzertwochen bei einigen Schülerinnen und Schülern zu starken Belastungen geführt hat, hat die Gesamtlehrerkonferenz am 04.02.19 beschlossen, diese Zeiträume zu entlasten. Folgendes wurde nun konkret vereinbart:
„In den Wochen, in denen die Schulkonzerte (i.d.R. Weihnachtskonzerte und Sommerkonzerte) stattfinden, werden von Dienstag bis Freitag keine Klausuren geschrieben. Sind in diesen Wochen Klausuren am Montag geplant, können Schülerinnen und Schüler, die durch einen Probentermin an der regulären Klausurteilnahme verhindert sind, an einem durch die Schulleitung organisierten Vor- oder Nachschreibetermin am gleichen Tag (also vor oder nach dem Probentermin) ihre Klausur schreiben.“
Weiterhin hat das Kollegium in seiner Konferenz am 21.03.19 zur Entlastung der Heranwachsenden beschlossen, in der Unterstufe (Klassen 5-7) grundsätzlich keine Klassenarbeiten am 1. Schultag nach Ferienabschnitten zu schreiben. In den Klassen 8-10 können allerdings mit dem Einvernehmen der Beteiligten Klassenarbeiten angefertigt werden.
Von diesen Neuerungen bleibt natürlich weiterhin unberührt, dass in einer Schulwoche nicht mehr als drei Klassenarbeiten geschrieben werden sollen, in der Unterstufe die Anzahl auf zwei Arbeiten limitiert ist und die Kursstufe ihre Klausuren nach dem durch die Schulleitung koordinierten Zeitplan anfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schröder
Oberstudiendirektor