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Startseite»Schulleben»Aktuelles»Schulbeginn 2021/22 … ganz schön kompliziert. Wir freuen uns trotzdem …

Schulbeginn 2021/22 … ganz schön kompliziert. Wir freuen uns trotzdem …

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Von Matthias Imkampe am 10. September 2021 Aktuelles, Allgemein, Eltern, Schulgemeinschaft, Schulleben

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schulleitung und das Kollegium wünschen Ihnen und Euch ein gutes und erfolgreiches Jahr 2021 und vor allem, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie, Gesundheit.

Den Medien konnten Sie und Ihr entnehmen, dass die Landesregierung in den letzten Wochen und Tagen mehrere Schreiben und Verordnungen herausgegeben hat, die auch im Kontext Schule wichtig sind und als Eckpunkte den Schulstart und den Schulbetrieb regeln.

Insbesondere sind folgende Veröffentlichungen von Bedeutung: Eckpunktepapier für das Schuljahr 2021/22 vom 21.07.21 (link 1), Schreiben des Ministeriums vom 27.08.21 (link 2), Corona Verordnung Schule vom 27.08.21 (link 3), Corona Verordnung vom 14.08.21 (link 4), Merkblatt für Reiserückkehrende – Stand Juli 2021 (link 5) und aktuell der Brief der Ministerin zum Schuljahresbeginn (link 6).

Ich erlaube mir, Ihnen und Euch die wesentlichen Aussagen der aufgeführten Publikationen im Folgenden stichpunktartig darzulegen.

Grundsätzliches zum Schulbetrieb

Der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/2022 soll ohne Einschränkungen, regulär in allen Fächern und nach der gewohnten Stundentafel auf Basis der gültigen Bildungspläne, stattfinden. Auch beim Thema Notenbildung und Leistungsmessungen kehrt man nach jetzigem Stand in gewohnte Bahnen zurück.

Allerdings ist das Erbringen der ab Klasse 7 vorgesehenen gleichwertigen Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) weiterhin in den 7.-10. Klassen nicht verpflichtend, sondern wie im letzten Schuljahr auf freiwilliger Basis möglich. Für die Kursstufe werden in diesem Zusammenhang noch Vorgaben von der vorgesetzten Dienstbehörde erwartet.

Weiterhin sollen sowohl über den Unterricht hinausgehende schulische als auch außer-schulische Aktivitäten (u.a. BOGY) wieder in vollem Umfang ermöglicht werden und so insbesondere das soziale Miteinander gestärkt werden. Mehrtägige Fahrten sind also erlaubt, ins Ausland bleiben diese allerdings weiterhin, bis mindestens 31. Januar 2022, untersagt.

Die gewohnten Abstands- und Hygieneregeln sind auch im neuen Schuljahr einzuhalten.  So wird weiterhin empfohlen, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen des Unterrichts dies zulassen.

Ebenso soll weiterhin eine Durchmischung der Klassen und Lerngruppen nach Möglichkeit vermieden werden, was natürlich im Schulalltag nur begrenzt zu realisieren ist.

Trotz unserer effektiven Lüftungsanlage (vgl. ausgeteilter Schulleiterbrief zum 1. Schultag) ist vorgeschrieben, alle Räume im 20-Minuten-Takt durch das Öffnen der Fenster ausreichend zu lüften.

Zudem besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – sowohl im Unterricht als auch im Schulgebäude – und zwar unabhängig von einer bestimmten Inzidenz. Lediglich beim fachpraktischen Sportunterricht, beim Singen, während Abschlussprüfungen und in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes kann die Maske abgenommen werden. Selbstverständlich kann beim Essen und Trinken die Maske abgenommen werden.

Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall sämtlicher inzidenzabhängiger Einschränkungen. So gibt es keine Regel mehr, die vorgibt, beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vom Präsenzunterricht in den Wechsel- oder den Fernunterricht überzugehen.

Darüber hinaus besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige Personen, wenn diese sich weigern, eine medizinische Maske zu tragen und/oder weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen („3G-Regel“).

Allgemeine Vorgaben zur Testpflicht und Quarantäneregelungen

Wie bisher werden sich unsere Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Kolleginnen und Kollegen mit COVID-19-Schnelltests selbst testen, jedoch nun dreimal wöchentlich.

Ausgenommen hiervon sind immunisierte Personen, also Schülerinnen und Schüler, die entweder nachweislich eine Infektion durchlaufen haben oder vollständig geimpft sind. Gleichwohl besteht auch für diese Gruppe die Möglichkeit einer freiwilligen Testung.

Erfreulich ist, dass nach Feststellung eines positiven Testergebnisses nicht automatisch die ganze Klasse bzw. Lerngruppe in Quarantäne geschickt werden muss, sondern die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. der Lerngruppe nehmen für einen Zeitraum von fünf Schultagen am Unterricht und an außerunterrichtlichen Veranstaltungen grundsätzlich nur im Klassen- bzw. Lerngruppenverband teil. Damit einhergehend ist eine tägliche Testung der ganzen Lerngruppe vorgeschrieben.

Sofern der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse nicht in Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die Teilnahme am Fernunterricht obliegt der Schulpflicht.

Testen am EWG in den ersten beiden Schulwochen – „Lolli-Pooling-Methode“

Am ersten Schultag werden alle Schülerinnen und Schüler sich in der ersten Stunde in gewohnter Weise mit einem COVID-19-Schnelltest unter Aufsicht der Lehrkräfte selbst testen. Neue Schülerinnen und Schüler (Bsp.: Schulwechsel durch Umzug) sowie die Kinder der neuen 5. Klassen laden bitte die Einwilligungserklärung (link 7) herunter und bringen diese unterschrieben am ersten Schultag zur Schule mit.

Die weiterführenden Schulen in Schwäbisch Hall haben gerne der Bitte des Schulträgers entsprochen, in den ersten beiden Schulwochen eine Testung mithilfe der „Lolli-Pooling–Methode durchzuführen. Dabei handelt es sich um den besonders aussagefähigen PCR-Test.

Die Probeentnahme findet dabei nicht durch einen Nasen-Rachen-Abstrich statt, sondern die Testperson lutscht an einem medizinischen Wattestäbchen bzw. Mundschwämmchen. Das Verfahren wird im Schreiben von CoVLAB (link 8) erläutert, auch der Schulträger stellt in einem Brief das Testverfahren vor (link 9).

Jeweils dienstags und donnerstags wird die eine Hälfte unserer Schülerinnen und Schüler getestet, jeweils mittwochs und freitags die andere Hälfte.

Durch Teilnahme an der sicheren und behutsamen „Lolli-Pooling-Methode“ leisten Sie und ihr einen wichtigen Beitrag, dass infizierte Personen schnell erkannt und Infektionsketten wirksam unterbrochen werden.

Wir bitten herzlich darum, die unterschriebenen Einverständniserklärungen zur Teilnahme am „Lolli-Pooling-Test“ (link 10) am ersten Schultag mitzubringen, die Datenschutz-erklärung kann hier eingesehen werden (link 11).

Ablauf der ersten beiden Schultage

Der angegebenen pdf-Datei (link 12) können Sie und Ihr den groben Ablauf der ersten beiden Schultage für alle Klassen einsehen und den Termin für unsere traditionelle Schulversammlung entnehmen.

Die Klassenlehrkräfte werden am ersten Schultag natürlich nochmals ausführlich über die geltenden Basisschutzmaßnahmen und die weiteren Regularien informieren.

Aufnahmefeier der neuen 5. Klassen

Am ersten Schultag treffen sich alle neuen Schülerinnen und Schüler um 08.00 Uhr im Schulhof. Gemeinsam gehen sie dann mit den Klassenlehrkräften in ihre Klassenzimmer zur Durchführung eines Schnelltestes. Im Anschluss findet in der Aula dann ab 08.30 Uhr eine kleine Aufnahmefeier statt.

Aufgrund der Vorgaben der Corona Verordnung ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Die Angehörigen der Kinder (pro Schulkind maximal 2 weitere Personen) zeigen beim Eintritt in die Aula (08.10 Uhr – 08.30 Uhr) ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder aktuellen Testnachweis (3G-Regel), tragen dabei eine Maske und geben bei Abweichung zu der im Schulsekretariat hinterlegten Adresse ihre aktuellen Kontaktdaten an.

Die Schulgemeinschaft will es sich nicht nehmen lassen, die Neuankömmlinge herzlich in Empfang zu nehmen, wenn auch aufgrund der besonderen Situation in einem abgespeckten Format.

Reiserückkehrende und Befreiung vom Präsenzunterricht

Sofern sich Familien während der Sommerferien im Ausland aufgehalten haben, bitten wir um Beachtung des beigefügten Merkblattes für Reiserückkehrende(link 5).

Eltern können ihre Kinder im neuen Schuljahr auf Antrag von der Pflicht zum Präsenz-unterricht befreien lassen – allerdings nur noch mittels einer ärztlichen Bescheinigung und sofern im Falle einer Erkrankung ein schwerer Krankheitsverlauf für das Kind oder innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu erwarten ist. Hier sind also deutliche hohe Hürden für die Befreiung vom Präsenzunterricht gesetzt worden.

Ein Wort des Dankes

Mit Respekt und Anerkennung blicke ich auf die am Schulleben Beteiligten – die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte, denen es aus meiner Sicht im letzten Schuljahr sehr gut gelungen ist, die durch die Corona-Krise verursachten Herausforderungen zu meistern. Vielen Dank Ihnen und euch allen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und bewiesenes Engagement.

In dem Vertrauen, dass wir auch in der Zukunft die auf uns zukommenden Aufgaben, Schwierigkeiten und Prüfsteine gemeinsam gut bewältigen werden, und wir einem Schuljahr ohne Fernlernunterricht entgegensehen, grüße ich Sie, sehr geehrte Eltern, und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, herzlich und wünsche nochmals viel Freude, Kraft und Erfolg im Schuljahr 2021/22.

Ihr und Euer
Ralph Schröder, Oberstudiendirektor

 

 

 

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